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Aktuelle Situation

Der nächste Winter steht vor der Tür und die Versorgung mit Energie scheint trotz der fragilen weltpolitischen Lage sicherer zu sein als noch vor einem Jahr. Dennoch bleibt der bange Blick, wie sich die derzeit wieder stark steigenden Preise an den Beschaffungsmärkten – insbesondere wegen der aktuellen Kriege – in den nächsten Monaten entwickeln werden.

Attraktive Stromprodukte für unsere Kunden

Dass wir in der Vergangenheit gut gewirtschaftet und Energie zu guten Konditionen am Markt eingekauft haben, zeigt sich unter anderem daran, dass es uns in einem schwierigen und unsicheren Marktumfeld gelungen ist, attraktive Sonderverträge anzubieten, die einem großen Teil unserer Kunden neben deutlichen finanziellen Einsparungen vor allem Planungssicherheit geben.

Mehr Sicherheit für Verbraucher gefordert 

Gerade zu Beginn der Preisverwerfungen an den Energiemärkten wegen des Krieges in der Ukraine gab es große Unsicherheiten in der Öffentlichkeit und bei unseren Kundinnen und Kunden, weil politische Entscheidungen wegen Fehlern wieder zurückgenommen werden mussten (Erdgasumlage) oder schlecht bzw. zu spät kommuniziert wurden. Auch die Energieversorger standen vor zeitlich kaum lösbaren Herausforderungen für die abrechnungstechnische Umsetzung kurzfristiger politischer Entscheidungen zu hoch komplexen Sachverhalten.

Leider sehen wir uns aktuell weiterhin dieser Unsicherheit ausgesetzt, weil beispielsweise die Entscheidung, ob die Mehrwertsteuer auf Erdgas früher als geplant wieder von 7% auf 19% angehoben werden soll, bis heute nicht abschließend feststeht. Gemeinsam mit unseren Verbänden wirken wir im Interesse unserer Kunden darauf hin, Energie durch Steuern und Abgaben in der derzeitigen Situation nicht weiter zu verteuern und wieder mehr Planungssicherheit bei der Kalkulation und der Versorgung mit Energie zu erhalten.

Für die Zukunft gut aufgestellt

Auch wenn derzeit niemand eine verbindliche Aussage über die zukünftige Entwicklung der Energiepreise treffen kann, versprechen wir Ihnen, dass wir unser Bestes geben, Sie auch langfristig sicher und fair mit Energie zu versorgen. Unsere kommunale und lokale Verankerung sowie unser Knowhow in der Region gepaart mit einer strategischen Beteiligung an der City-Use – einem Netzwerk aus fränkischen Stadt- und Gemeindewerken – sind die Basis für eine weiterhin erfolgreiche Unternehmensausrichtung zum Wohle unserer Kundinnen und Kunden.

Nach einem Jahr mit bisher ungekannten Preissprüngen an den Energiemärkten scheint ein wenig Ruhe und Planungssicherheit einzukehren. Aber weiterhin halten uns Unwägbarkeiten und Risiken in Atem, um die Versorgung mit Energie auch zukünftig verlässlich und bezahlbar sicherzustellen.

Unsere Strompreise halten den aktuellen Marktverwerfungen stand und werden von uns jederzeit seriös und transparent kalkuliert

Als lokales und unabhängiges Unternehmen beschaffen wir unseren Strom im Einkaufsverbund gemeinsam mit vielen weiteren unterfränkischen Energieversorgern. Die Bündelung der Einkaufsaktivitäten ermöglicht uns den Zugang zum Energiegroßhandelsmarkt und stellt somit die Strombeschaffung zu wettbewerbsfähigen Preisen sicher. Gleichzeitig sorgen wir mit dem Prinzip des Stromeinkaufs zu verschiedenen Zeitpunkten und in regelmäßigen Abständen dafür, dass auftretende Preisspitzen an den Märkten abgefedert werden können. Was Sie davon haben? Stets transparente und nachvollziehbare Preise im jeweiligen Marktumfeld bei gleichzeitig geringem Preisrisiko.

Billiganbieter wieder am Markt aktiv

Auch wenn viele Billiganbieter jetzt wieder aus der Deckung kommen, sollten Sie beim Wunsch eines Anbieterwechsels im Vorfeld mit uns Kontakt aufnehmen, damit Sie vor bösen Überraschungen geschützt sind. Zu präsent sind hier noch die zahlreichen Insolvenzen von sogenannten Billiganbietern Ende 2021, die mit einer aggressiven Beschaffungsstrategie ein hohes Risiko zu Lasten Ihrer Kunden eingingen und letztlich Schiffbruch erlitten. Leidtragende waren deren Kundinnen und Kunden, die wir in unserer Region zwar aufgefangen und lückenlos weiterversorgt haben, die aber dennoch zum Teil hohe finanzielle Verluste erlitten.

Energiepreisbremsen in Kraft

Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse ist mittlerweile in Kraft und für die Umsetzung bedarf es eines sehr hohen Arbeitsaufwands bei allen Energieversorgern, um die aufwändigen Abrechnungsprozesse sicherzustellen. Letztlich bietet die Strompreisbremse aber eine gesetzliche Preissicherheit bis mindestens 31.12.2023 – mit möglicher Verlängerung bis Ende April 2024 – von der unsere Kunden profitieren. Wir hoffen, dass in der Zwischenzeit eine weitere Beruhigung der Märkte stattfindet, und halten Sie hierüber auf dem Laufenden.

Als lokaler Energiedienstleister fühlen wir uns für die Menschen, die in unserer Heimat leben und arbeiten besonders verantwortlich. Deshalb liefern wir nicht nur günstige Energie, sondern wir sichern auch wichtige Teile der lokalen Infrastruktur und unterstützen soziale und kulturelle Aktivitäten für Groß und Klein. Zudem investieren wir in innovative und nachhaltige Technologien und gestalten schon heute die Energiezukunft vor Ort.

Aus der Region für die Region

Als Energiedienstleister vor Ort sind wir in besonderer Weise mit unserer Region verbunden und nehmen die damit einhergehende Verantwortung sehr ernst. Die zuverlässige Energieversorgung und die Wahrnehmung weiterer Dienstleistungen für die Menschen, die hier leben und arbeiten, stehen für uns selbstverständlich an erster Stelle. Aber unser Engagement für die Region geht weit darüber hinaus: Wir sind ein wichtiger Motor und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft, sichern direkt und indirekt Arbeitsplätze, versteuern unsere Gewinne vor Ort und investieren das Geld auch wieder in zukunftsweisende Projekte. Darüber hinaus engagieren wir uns für Aktivitäten, die das Miteinander in der Region prägen und zur Lebensqualität beitragen.

Kundennähe, beste Erreichbarkeit und eine hohe Servicequalität sind für uns selbstverständlich. Diese Leistungen kann man am besten sicherstellen, wenn man in der Region verwurzelt ist. Während andere derzeit persönliche Betreuung aus Gründen der Kostenoptimierung immer weiter abbauen, sehen wir hierin eine wesentliche Grundlage unseres Wirkens.

Persönlich und nah

Wir sind gern für Sie da. Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich erreichen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf Sie und stehen Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Versorgung kompetent zur Verfügung.

Wir handeln transparent und fair

Als lokales kommunales Unternehmen kaufen wir für Sie die Energie im Verbund dort ein, wo sie günstig ist. Auch wenn wir grundsätzliche Preisentwicklungen nicht beeinflussen können, sichert Ihnen diese Vorgehensweise stets nachvollziehbare und transparente Preise im jeweiligen Marktumfeld.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ab diesem Jahr eine Gaspreisbremse befristet bis Ende April 2024 einzuführen. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen werden damit spürbar entlastet. 

Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen (in der Regel SLP-Kunden) können 80 % des Vorjahresverbrauchs zu einem Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent.

Für größere Unternehmen und Industriekunden (in der Regel RLM-Kunden) gilt ein Preis im Gas auf 7 Cent des reinen Energiepreises für 70% des Vorjahresverbrauchs. Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 1.Januar 2023 greifen. 

Die Strompreisbremse soll Verbraucherinnen und Verbraucher analog zur Gaspreisbremse entlasten:

Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden können 80 % des Vorjahresverbrauchs zu einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Lediglich für den über diesen Basisverbrauch hinausgehenden Strombedarf soll der vertraglich vereinbarte Preis Anwendung finden.

Bei einem aktuellen Strompreis von 56 ct./kWh bedeutet dies bei einem Verbrauch von 4.000 kWh/Jahr (Durchschnitt für Familie) eine Entlastung von 512 Euro im Jahr. Ein Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 2.000 kWh/Jahr wird jährlich mit 256 Euro entlastet. Wenn Sie unsere Energiespartipps unter franken.wir-sparen-mit.de berücksichtigen, können Sie noch wesentlich mehr sparen: Jede eingesparte Kilowattstunde reduziert Ihre Kosten zunächst um den nicht durch die Strompreisbremse gedeckelten höheren Marktpreis von derzeit rund 56 ct./kWh. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch um 10% reduzieren, entspricht dies einer zusätzlichen Ersparnis von 224 Euro im Jahr (Familie) und 112 Euro im Jahr (Single).

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt im Strom ein Preis von 13 Cent des reinen Energiepreises für 70% des Vorjahresverbrauchs – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen.

Diese Regelung wird bis März 2023 umgesetzt und voraussichtlich rückwirkend ab dem 1.Januar 2023 greifen. 

 

Derzeit werden viele Vorschläge innerhalb der Regierung diskutiert, um einem möglichen Missbrauch bei der Preisbildung von Energie aufgrund der derzeitig angespannten Situation, vorzubeugen. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Preisbremsen nicht zu unzulässigen Preisanpassungen ausgenutzt werden. Wir sind, genau wie andere kommunale Versorger, der Daseinsvorsorge verpflichtet und beschaffen benötigte Energiemengen langfristig und konservativ. Deshalb stehen wir auch nicht im Fokus dieser Missbrauchs-Vorwürfe. Das vorgesehene Gesetz gegen einen Missbrauch bei der Energiepreisbildung wird derzeit auf politischer Ebene diskutiert. Wir versichern Ihnen, dass unsere Preisanpassungen ausschließlich der derzeitigen Situation an den Beschaffungsmärkten geschuldet sind. Alle Gesetzesvorgaben zu den Soforthilfen werden von uns korrekt und mit hoher Priorität umgesetzt.

 

Entlastungsmaßnahmen

Die Bundesregierung plant, die aktuelle Preisentwicklung unter anderem durch eine sogenannte Strompreisbremse abzumildern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen von einem Preisdeckel für einen Basisverbrauch profitieren und nur für Verbrauchsmengen über diesen Basisverbrauch den aktuellen Marktpreis bezahlen.

Neben einer bereits beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19% auf 7% empfiehlt eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zusätzlich eine zweistufige Entlastung für Erdgaskunden. Diese wird aus einer staatlichen Einmalzahlung für den Monat Dezember und einer geplanten Gaspreisbremse ab voraussichtlich März 2023 bestehen. Hierbei soll ein Grundkontingent an Erdgas in Höhe von 80% des früheren Verbrauchs preislich gedeckelt werden und nur für Verbrauchsmengen über diesem Grundkontingent der aktuelle Marktpreis gelten.

Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich von der Bundesregierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen werden die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet.

Preisentwicklung

An der Börse befinden sich die Beschaffungspreis für Strom weiterhin auf einem extrem hohen Niveau. Massiv gestiegene Erdgaspreise haben dazu geführt, dass die Kohlenachfrage, die für die Produktion von Strom wesentlich ist, enorm zugelegt hat.

Nein, die EEG-Umlage wird nach heutigem Gesetzgebungsstand ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr erhoben. Die EEG-Umlage und damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird künftig vollständig über den Bundeshaushalt finanziert.

Da die Erneuerbaren Energien nicht genügend Strom produzieren, um die gesamte deutsche Stromnachfrage zu decken, sind weitere Kraftwerke – wie unter anderem Gas- oder Kohlekraftwerke – erforderlich. An der Strombörse bestimmt das Kraftwerk den Preis, dessen Erzeugungskapazitäten als letztes benötigt werden, um die Stromnachfrage zu bedienen. Hierbei handelt es sich um das teuerste Kraftwerk. Das sind aktuell die Gaskraftwerke. Dieses Marktdesign führt dazu, dass das teuerste Kraftwerk den Preis für alle Erzeugungsarten festlegt, sodass auch die Beschaffungspreise für Ökostrom entsprechend teuer sind.

Die Preise sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Innerhalb eines Jahres haben sich die Preise für die Erdgasbeschaffung mehr als verfünffacht – das gab es in der Historie noch nie. Grund dafür sind die reduzierten Gaslieferungen aus Russland.

Nach einer kurzfristigen Preisentspannung wegen gut gefüllter Gasspeicher in Europa und sehr milden Herbsttemperaturen wird für die kommenden Monate wieder mit einem höheren Preisniveau gerechnet.

Es ist leider davon auszugehen, dass die Preise für Energie auch künftig auf einem deutlich höheren Niveau als 2021 liegen werden. Auch wenn sich Produktions- und Lieferketten für Energie mittelfristig wieder einpendeln werden, ist davon auszugehen, dass die regelmäßige Versorgung mit Flüssiggas teurer bleibt als das leitungsgebundene Erdgas.

Die Mehrwertsteuer für Erdgas wurde zum 1. Oktober 2022 bis März 2024 auf 7% reduziert.

Die neue Höhe der SLP Bilanzierungsumlage wurde vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe am 18. August 2022 gemeinsam mit der Speicherumlage bekanntgegeben. Sie steigt zum 1. Oktober 2022 von 0 Cent/kWh (netto) auf 0,57 Cent/kWh (netto). Die SLP Bilanzierungsumlage ist keine neue Umlage wie die Speicherumlage. Es handelt sich um eine bereits bestehende Umlage, die auch schon in der Vergangenheit erhoben wurde.

Versorgungssicherheit

Aktuell sind laut Presseinformationsdienst der Bundesregierung keine Versorgungsengpässe bei Strom und Erdgas zu erwarten, die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet.

Es lässt sich derzeit nicht abschätzen, wie lange die Versorgung mit Erdgas ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. In einer Gasmangellage sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie und das Einsparen von Erdgas kann bereits heute jeder zur Versorgungssicherheit beitragen.

Die Temperaturen in diesem Herbst sind bisher sehr mild. Dies und die Maßnahmen aus dem Energiewirtschaftsgesetz haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Gasspeicher gut gefüllt sind und wir für die Heizperiode gut gewappnet scheinen. Letztlich ist es aber noch zu früh, eine Prognose für die gesamte Heizperiode 2022/23 abzugeben, es zeichnet sich aber gerade wegen den aktuell erzielten Energieeinsparungen Entspannung hinsichtlich möglicher Mangellagen ab.

Um im Notfall Gaskraftwerke zu ersetzen, sollen befristet bis 31. März 2024 zusätzliche Kohlekraftwerke und drei Atomkraftwerke weiterhin für die Stromversorgung auf Abruf bereitstehen. Eine entsprechende Verordnung ermöglicht die Rückkehr von Anlagen aus der Netzreserve an den Strommarkt. Hierdurch sollen mögliche Engpässe bei der Stromproduktion und damit auch weitere Preisspitzen beim Strom vermieden werden. Ziel der Bundesregierung ist aber weiterhin, die Kohleverstromung idealerweise bis 2030 zu beenden.

Elektrische Heizgeräte wie beispielsweise Heizlüfter sind nicht geeignet, eine Heizung zu ersetzen. Sie sollten daher nur mit Bedacht genutzt werden. Da diese Geräte einen sehr hohen Strombedarf haben, können sie den Stromverbrauch deutlich erhöhen. Das führt zu zusätzlichen Kosten und gegebenenfalls Nachzahlungen. Gleichzeitig stellt diese Art von elektronischen Heizgeräten eine zusätzliche Belastung für das Stromnetz dar. Sie können das Stromnetz überlasten, da es für die massenhafte Nutzung solcher Geräte nicht ausgelegt ist. Um gut durch den Winter kommen, ist Energiesparen von entscheidender Bedeutung. Wer die Temperatur in allen Räumen nur um ein Grad senkt, kann rund 6 Prozent Gas sparen. Tipps zum Energie- und Heizkosten sparen haben wir Ihnen unter unterfranken.wir-sparen-mit.de  zusammengestellt.

Die Alarmstufe im Notfallplan Gas wurde im Juni 2022 ausgerufen. Alarmstufe bedeutet, dass die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet ist, die Lage jedoch sehr genau beobachtet werden muss. Aus Vorsorgegründen soll der Energieverbrauch gesenkt werden. In dieser Stufe kümmern sich die Marktakteure wie Netzbetreiber und Gashändler eigenverantwortlich um die Aufrechterhaltung der Gasversorgung.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich allein mit der ausgerufenen Alarmstufe erst einmal nichts. Es ist jedoch wichtig, dass Energie eingespart wird. Tipps zum Energie- und Heizkostensparen finden Sie unter unterfranken.wir-sparen-mit.de.

Der Notfallplan Gas gilt für Deutschland insgesamt und ist mit der Europäischen Union koordiniert. Er regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage massiv zu verschlechtern droht. Ab einer bestimmten Situation greift der Staat in das Marktgeschehen ein, um die Gasversorgung so lange wie möglich zu sichern.

Nach der Alarmstufe kann die Notfallstufe ausgerufen werden. In der Notfallstufe gibt es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage.
Der Staat greift in den Markt ein und kann die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler einsetzen. Die Bundesnetzagentur koordiniert dann gemeinsam mit den Netzbetreibern die Gasverteilung.

Ziel ist es, die Gasversorgung von gesetzlich geschützten Kunden aufrechtzuerhalten.

Gemäß des § 53a EnWG sind folgende Kundengruppen bei einer Gas-Mangellage besonders geschützt:

  1. Haushaltskunden und Letztverbraucher bei denen ein standardisiertes Lastprofil anzuwenden ist.
  2. Soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und Feuerwehr.
  3. Fernwärmeanlagen, wenn Sie die Wärmeversorgung an die Kunden sicherstellen und kein Brennstoffwechsel vorgenommen werden kann.

Trotz der angespannten Lage müssen sich Privatkunden zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorge um ihre Gasversorgung machen.

Angesichts der aktuellen Situation ist Energiesparen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Solidarität und Weitblick das Gebot der Stunde. Alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Region können höhere Kosten für Strom und Erdgas durch eine Reduzierung des eigenen Verbrauchs zumindest teilweise auffangen. Die angespannte Lage am Energiemarkt verdeutlicht die Notwendigkeit, mit unseren Energieressourcen noch bewusster und sparsamer umzugehen. Das ist die beste Vorsorge, um einer eventuellen Mangellage im Herbst und Winter aktiv zu begegnen und die derzeitige Preisentwicklung zu bremsen.

Wir haben für Sie die besten und wirkungsvollsten Energiespartipps auf einer Webseite zusammengeführt:

Unter unterfranken.wir-sparen-mit.de werden auf einem Rundgang durch das Zuhause und den Alltag einfache Verhaltensänderungen und preiswerte Maßnahmen aufgezeigt, die für große Einspareffekte sorgen – ohne auf den gewohnten Komfort verzichten zu müssen.

Ihre Abschlagszahlung

Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Ihre Abschlagszahlung passen wir automatisch an die aktuellen Preise an, hierüber werden Sie jeweils informiert. Die Berechnung der Höhe Ihrer Abschlagszahlung geschieht anhand Ihrer bisherigen Verbrauchswerte und den aktuellen Energiepreisen.

Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Energiepreise so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, werden bei Preisänderungen die Abschlagszahlungen automatisch angepasst.

Eine individuelle Anpassung der Abschlagszahlung ist möglich. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung am Energiemarkt in Verbindung mit den stark steigenden Preisen und Umlagen, empfehlen wir den Abschlag nicht zu senken. Jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht das Risiko für Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Umgekehrt senkt eine freiwillige Erhöhung der Abschlagszahlung das Risiko einer möglichen Nachzahlung.

Über uns

Wir sind ein Verbund fränkischer Energieversorger und gehen wesentliche Aufgaben und Herausforderungen des liberalisierten Energiemarkts gemeinsam an. Zu diesem Zweck wurde auch eine Kooperationsgesellschaft die City-USE GmbH & Co. KG gemeinsam gegründet, welche zentrale Aufgaben für uns im Hintergrund übernimmt.“